Am 30. September 2010 rückten Hundertschaften der Polizei im Stuttgarter Stadtpark an, um eine Demonstration gegen Stuttgart 21 und die damit verbundenen Baumfällmaßnahmen aufzulösen. Nach 5! Jahren stellt nun das Verwaltungsgericht Stuttgart fest, dass ein derartiges Vorgehen gegen eine angemeldete Schülerdemonstration rechtswidrig ist und gleich in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz verstösst. Auch der Einsatz massiver Gewalt, bis hin zur schweren Körperverletzung, sei überzogen gewesen. Für den 30. September 2010 hat sich der Begriff des schwarzen Donnerstags geprägt.
Spiegel Online
Süddeutsche Zeitung
Stuttgarter Nachrichten
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