Schon das Kartellamt hatte die Übernahme der rund 450 Tengelmann-Supermärkte durch Branchenprimus Edeka im Jahr 2015 untersagt. Die Wettbewerbshüter fürchteten, dass durch den Zusammenschluss der Wettbewerb im deutschen Lebensmittelhandel weiter eingeschränkte werden könnte. Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) und Aldi beherrschen zusammen 85 Prozent des Markts. Auch die Monopolkommission hatte sich dagegen ausgesprochen. Gabriel aber hatte die umstrittene Fusion unter Auflagen dennoch per Ministererlaubnis genehmigt und damit das Veto der Wettbewerbshüter ausgehebelt.
Die Ministererlaubnis sei aus mehreren Gründen rechtswidrig, urteilten die Richter jetzt. Nach ihrer Auffassung hätte Gabriel über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen - er habe sich in dem Verfahren befangen und nicht neutral verhalten. Der Minister habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Kaiser's Tengelmann geheime Gespräche geführt, betonte der Senat. Gleich zweimal habe es im Dezember 2015 „Sechs-Augen-Gespräche“ zwischen Gabriel, dem Edeka-Chef Markus Mosa und dem Kaiser's-Tengelmann-Eigentümer Karl-Erivan Haub gegeben. Der Minister hätte aber in einem fairen Verfahren alle Beteiligten gleichmäßig einbeziehen müssen.
Go Go Projekt 18!!!!
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