Dienstag, 15. März 2016

Gleichberechtigung.. nur anders

In Gelsenkirchen klagte gerade ein von der Polizei abgelehnter Bewerber gegen seine Ungleichbehandlung gegenüber Bewerberinnen. Es gibt bei Einstellung ein zu erfüllendes Mindestmaß, welches bei Männern 1,68 Meter und bei Frauen 1,63 Meter beträgt. Jan Steinkampf ist aber 1,662 Meter groß und damit als Mann 1,8 cm zu klein.
"Frauen dürfen kleiner sein, ich sehe mich da diskriminiert", sagt Steinkampf. Bei gleicher Eignung werde eine Frau mit einer Größe von 1,63 Meter eingestellt, ein Mann mit einer Körpergröße von weniger als 1,68 Meter dagegen nicht. "Das finde ich ungerecht", sagt der 30-Jährige.
 Die festgesetzte Mindestgröße wurde nun vorerst gekippt.
Laut Urteil mangelt es an einer aktuellen wissenschaftlichen Grundlage für die Festsetzung. Um einen ordnungsgemäßen Polizeidienst zu gewährleisten ist es laut Urteil zwar grundsätzlich erforderlich, eine Mindestgröße festzusetzen. Dafür müsse es aber neueste und wissenschaftlich nachvollziehbare Gründe und Kriterien geben. "Man wird verlangen müssen, dass aktuelle Werte zugrunde gelegt werden", sagte Richter Bernhard Fessler in der Urteilsbegründung. Genau daran habe es jedoch gemangelt.
Das Gericht stellte aber auch fest dass ein Größenunterschied nach Geschlechter durchaus in Ordnung ist.
Dass Polizistinnen in NRW kleiner sein dürfen als ihre männlichen Kollegen, damit trage das Land dem natürlichen Größenunterschied der Geschlechter Rechnung, erläutert Victor Ocansey von der Ausbildungsbehörde der Polizei. Das bestätigte das Verwaltungsgericht: Der Abstand zwischen den Mindestgrößen für Männer und Frauen sei nicht zu beanstanden. Auch grundsätzlich sei die unterschiedliche Festlegung aus Gründen der Chancengleichheit in Ordnung. 
Ich gehe davon aus, dass dann in Zukunft, aufgrund der schlechteren Bildungschancen für männliche Bewerber, für die Einstellung benötigte "Mindest-Noten" ebenfalls geschlechtsspezifisch angepasst werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Der Fall wird also bald vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt werden.

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