Lohnenswerter Beitrag im ARD Monitor!
Waren die 7 Milliarden Steuergelder etwa ein von vornherein geplantes Geschenk an die großen Energiekonzerne?
Ab was für einem Betrag spricht man eigentlich vom Schaden am deutschen Volk durch Korruption?
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Samstag, 17. Juni 2017
Montag, 3. Oktober 2016
Korruption? Nicht in Deutschland!
Mindestens zehn Milliarden Euro hat der deutsche Staat Milliardären, Banken und Beratern überwiesen – ohne Gegenleistung. Alles ganz legal, sagen die und berufen sich auf ein Gesetz von 2007, das diese so genannten Cum-Ex-Geschäfte legalisiert habe. MONITOR deckt auf: Der entscheidende Teil der Gesetzesbegründung wurde aus einem Lobbypapier der Banken übernommen. Und das von einem Ministeriumsmitarbeiter, der zumindest zeitweise auch von den Banken selbst bezahlt wurde.Video.
Freitag, 2. September 2016
Dienstag, 9. August 2016
Entnahmepflicht für Felchen und Barsche im Bodensee
Ich zitiere einfach mal die Pressemitteilung des Landesfischereiverbandes in Gänze:
Einfach nur widerlich. Damit kann man dann gleich die Fischereiabgabe streichen und sämtliche Hegemaßnahmen einstellen.
Nach neuesten Beschlüssen der internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) wurde für Felchen und Barsche das Schonmaß am Bodensee-Obersee vollständig aufgehoben. Freizeitangler müssen ab 2017 im Bodensee jeden Fisch dieser Art entnehmen, egal wie groß er ist. Die offizielle Begründung lautet: „ … um das Zurücksetzen von zu kleinen Fischen mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit zu vermeiden.“
Für 13.000 Angler am Bodensee ist das eine enttäuschende Entwicklung. Genau die Fische, die man schonen will, müssen zukünftig bis zum täglichen Fanglimit ausnahmslos entnommen werden. Es ist eine weltweit anerkannte Praxis, das Jungfische bestimmter Arten von Anglern schonend zurückgesetzt werden. Den schonenden Umgang mit Fischen erlernt jeder Angler bei der Fischerprüfung. Ein Fisch sollte mindestens einmal im Leben die Chance bekommen für Nachwuchs zu sorgen. Nur im Bodensee soll das auf einmal nicht mehr gelten.
Die Angler können die Begründung aus der Praxis am Wasser nicht nachvollziehen. Belastbare Untersuchungen seitens der Fischereiverwaltung liegen auf Nachfrage nicht vor. Dem Vorschlag der Angelfischer in Zusammenarbeit mit der Fischereiverwaltung entsprechende Untersuchungen anzustellen wurde nicht entsprochen. Aus Sicht der Angler sind es Einzelfälle, dass untermaßige Fische ein schonendes zurücksetzten nicht überleben.
Dabei waren es die Angelfischer, die sich im Rahmen der diesjährigen IBKF-Sitzung für eine Ausweitung der Schonzeit und eine sinnvolles Schonmaß zum Schutz der Felchen und Barsche am Bodensee ausgesprochen haben. Die Anträge wurden abgelehnt und im Gegenzug das Schonmaß gänzlich aufgehoben. Karl Geyer, Vorsitzender der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Bodensee Angelfischer (IABS): „Wir machen uns ernsthafte Gedanken über eine nachhaltige Fischerei am See und werden mit solchen Maßnahmen bestraft.“.
„Wenn es einzelne schwarze Schafe unter den Fischern gibt, welche sich nicht an die Regeln halten, dann sollte man diese dafür zur Rechenschaft ziehen. Dafür gibt es eine staatliche Fischereiaufsicht und die haben dabei unser volles Verständnis. Stattdessen sollen jetzt alle 13.000 Angler Jungfische bei den Felchen und Barschen entnehmen.“, so Geyer, „egal mit wem man spricht, dass versteht kein Angler am See.“
Die Angler am Bodensee setzen sich im Rahmen der IABS für eine Abschaffung der Regelung ein. „Mit uns kann man über alles reden, aber ohne eine belastbare Untersuchung am Bodensee entbehrt das jeglicher Grundlage“.
Der LFVBW lehnt diese Neuregelung für die Angler am Bodensee entschieden ab und fordert eine sofortige Abschaffung. Es ist nicht zu verstehen, warum dem Wunsch der Angelfischer vertreten durch die IABS nach weitergehenden Untersuchungen nicht entsprochen wurde. Dazu ist eine fischereiliche Bewirtschaftung auf Grundlage von Schonmaßen weltweit ein anerkanntes Mittel zum Zweck.
Einfach nur widerlich. Damit kann man dann gleich die Fischereiabgabe streichen und sämtliche Hegemaßnahmen einstellen.
Mittwoch, 13. Juli 2016
"Befangen"? NEIN!
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ministerverfügung von Sigmar Gabriel, welche es Edeka erlaubt mit Tengelmann/Kaisers zu fusionieren, per Eilentscheidung als rechtswidrig erklärt.
Go Go Projekt 18!!!!
Schon das Kartellamt hatte die Übernahme der rund 450 Tengelmann-Supermärkte durch Branchenprimus Edeka im Jahr 2015 untersagt. Die Wettbewerbshüter fürchteten, dass durch den Zusammenschluss der Wettbewerb im deutschen Lebensmittelhandel weiter eingeschränkte werden könnte. Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) und Aldi beherrschen zusammen 85 Prozent des Markts. Auch die Monopolkommission hatte sich dagegen ausgesprochen. Gabriel aber hatte die umstrittene Fusion unter Auflagen dennoch per Ministererlaubnis genehmigt und damit das Veto der Wettbewerbshüter ausgehebelt.
Die Ministererlaubnis sei aus mehreren Gründen rechtswidrig, urteilten die Richter jetzt. Nach ihrer Auffassung hätte Gabriel über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen - er habe sich in dem Verfahren befangen und nicht neutral verhalten. Der Minister habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Kaiser's Tengelmann geheime Gespräche geführt, betonte der Senat. Gleich zweimal habe es im Dezember 2015 „Sechs-Augen-Gespräche“ zwischen Gabriel, dem Edeka-Chef Markus Mosa und dem Kaiser's-Tengelmann-Eigentümer Karl-Erivan Haub gegeben. Der Minister hätte aber in einem fairen Verfahren alle Beteiligten gleichmäßig einbeziehen müssen.
Go Go Projekt 18!!!!
Dienstag, 17. Mai 2016
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